PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT
- Home member state
- Austria
- Competent authority
- Austrian Financial Market Authority (FMA)
- LEI
- 529900GIW7IGDLAYP075
- Office type
- Head office
- Head office address
- Goethestraße 1a, 4020 Linz, Austria
- Authorisation date
- 1 April 2002
Authorised services
Sanctions
Issued by: Austrian Financial Market Authority (FMA)
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzungen von Informationspflichten, insbesondere im Zusammenhang mit eindeutiger und klar verständlicher Ex-ante Kosteninformation gegenüber Kunden sowie von Vorschriften der Eignung und Angemessenheit im Zusammenhang mit dem Gebührenmodell der sogenannten „Private Banking Pakete“ gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 28.000 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Issued by: Austrian Financial Market Authority (FMA)
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verletzung von Organisationsvorschriften Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT eine Geldstrafe von 32.300 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Konkret hat die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT unterlassen, angemessene Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Compliance-Funktion und gegenüber ihren vertraglich gebundenen Vermittlern im Zusammenhang mit der Erbringung von Tätigkeiten gegen Bezahlung eines Serviceentgelts zu treffen. Weiters hat die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT Informationspflichten gegenüber Kunden im Zusammenhang mit redlichen und nicht irreführenden Serviceentgeltvereinbarungen und Produktinformationsblättern verletzt sowie unterlassen, angemessene Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bandbreitenkontrollen festzulegen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Data sourced from the ESMA MiFID investment firms register, updated weekly.
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