BaFin setzt Bußgelder gegen ein Kreditinstitut fest
- Entity
- Anonymous
- Published
- 14 May 2025
- Incident Period
- –
- Decision date
- 6 Mar 2025
- Final
- 22 Mar 2025
- Penalty
- €25,000
- Legal Section
- § 56 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. f) KWG
- Sanctioning statute
- Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
- Substantive law
- Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen ein Kreditinstitut zwei Bußgelder von insgesamt 25.000 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz. Das Unternehmen hatte das Entstehen einer engen Verbindung zu einem anderen Unternehmen nicht rechtzeitig angezeigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, das Entstehen einer engen Verbindung zu einem anderen Unternehmen unverzüglich bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Eine enge Verbindung liegt insbesondere vor, wenn mehrere juristische Personen miteinander verbunden sind, a) durch eine Beteiligung an mindestens 20 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen, b) durch eine Verbindung als Mutter- und Tochterunternehmen oder c) durch ein dauerhaftes Kontrollverhältnis mit einer dritten Person. Durch die Anzeigen soll sichergestellt werden, dass die Aufsichtsbehörden laufende Information über wesentliche personelle, organisatorische, rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen bei den beaufsichtigten Unternehmen erhalten.
Das Kreditinstitut hatte gegen diese Vorschrift verstoßen.
Maßnahme
Bekanntmachung zu einem Finanzdienstleistungsinstitut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen ein Kreditinstitut mit rechtskräftigem Bescheid vom 6. März 2025 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) in der Fassung des Artikels 90 des Gesetzes vom 10. August 2021 (Bundesgesetzblatt I Seite 3436) zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 25.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 22. März 2025 rechtskräftig.
Source
Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.
📋 Track EU financial regulation continuously
Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.
14-day free trial. No credit card required.