Grenke AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

Remediation order
Entity
Grenke AG
Published
7 Jun 2024
Incident Period
–
Decision date
20 Feb 2024
Final
–
Penalty
–
Legal Section
§ 25a Abs. 2 Satz 2 KWG
Sanctioning statute
Kreditwesengesetz (KWG)
Substantive law
Kreditwesengesetz (KWG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Grenke AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung, die aufgrund von Fragestellungen aus dem laufenden Aufsichtsbetrieb heraus im Wesentlichen im dritten Quartal 2023 durchgeführt wurde, hatte ergeben, dass die Grenke AG die Vorgaben des KWG in Teilbereichen nicht vollumfänglich erfüllte. Betroffen waren die gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, das Risikoklassifizierungsverfahren, die Messung der Adressenausfallrisiken sowie Prozesse zur Kreditgewährung und -bearbeitungskontrolle.

Zudem hat die Grenke AG der Aufsicht laufend über den Stand der Mängelbereinigung zu berichten.

Der Bescheid ist am 20. Februar 2024 ergangen und inzwischen bestandskräftig.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Institute und Gruppen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 KWG. Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.

Das heißt unter anderem: Institute und Gruppen müssen über eine angemessene gruppenweite Risikosteuerung verfügen.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts oder einer Gruppe Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Dies hat sie im vorliegenden Fall bei der GRENKE AG getan.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.


Maßnahme

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2024 gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) gegenüber der Grenke AG Anordnungen getroffen, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Grenke AG gemäß § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 KWG sicherzustellen.

Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 KWG verstoßen. Nach den Ergebnissen einer Sonderprüfung war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 KWG bei der Grenke AG in den Bereichen gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, Risikoklassifizierungsverfahren, Messung der Adressenausfallrisiken sowie bezgl. der Prozesse zur Kreditgewährung und -bearbeitungskontrolle nicht gegeben.

Die Maßnahme ist bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 KWG.

Related

Check Grenke AG in the BaFin institution register →

Only BaFin-authorised institutions appear in this register — issuers and listed companies may not be listed.

Search Grenke AG in the ESMA sanctions register →

EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.

Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.

📋 Track EU financial regulation continuously

Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.

14-day free trial. No credit card required.