Mitteilungspflichten nicht erfüllt: Bafin setzt Geldbußen fest
- Entity
- Anonymous
- Published
- 22 Oct 2026
- Incident Period
- –
- Decision date
- 21 Oct 2026
- Final
- –
- Penalty
- €12,000
- Legal Section
- § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 21. Oktober 2026 zwei Geldbußen in Höhe von je 6.000 Euro gegen eine natürliche Person festgesetzt. Grund war, dass diese Person gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Sie hatte es im Oktober 2025 unterlassen, Stimmrechtsmitteilungen zu übermitteln.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Zum Hintergrund
Anteilseigner müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, dem Emittenten und der Bafin mitteilen, wenn Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten bzw. erreichen.
Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz am Kapitalmarkt. Dadurch soll die Attraktivität des EU-Finanzplatzes im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des EU-Aktienmarkts gestärkt werden.
Teilen Meldepflichtige dem Emittenten und der Bafin nicht mit, wenn sie mit ihren Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten bzw. erreichen, verstoßen sie gegen §§ 33 ff. WpHG. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt für eine natürliche Person maximal zwei Millionen Euro.
Maßnahme
Bafin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 21. Oktober 2026 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von insgesamt 12.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1, § 34 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Source
Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.
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