Nomura Holdings Inc.: Bafin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
Nomura Holdings Inc.
Published
20 Oct 2026
Incident Period
–
Decision date
15 Oct 2026
Final
–
Penalty
€320,000
Legal Section
§ 130 Abs. 1 OWiG
Sanctioning statute
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 15. Oktober 2026 eine Geldbuße in Höhe von 320.000 Euro gegen die Nomura Holdings Inc. festgesetzt. Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Nomura Holdings Inc. hatte im Zeitraum des Übernahmeangebots der UniCredit S.p.A. für die Commerzbank AG, konkret im Mai und Juni 2026, Stimmrechtsmitteilungen zur Commerzbank AG nicht rechtzeitig übermittelt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) müssen Unternehmen Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, um Pflichtverstöße zu verhindern, die es selbst betreffen. Hierunter fällt auch die Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen.

Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der Bafin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte erreichen.

Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz am Kapitalmarkt. Dadurch soll die Attraktivität des EU -Finanzplatzes im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des EU -Aktienmarkts gestärkt werden.

Teilen Meldepflichtige dem Emittenten und der Bafin nicht rechtzeitig mit, wenn sie mit ihren Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten bzw. erreichen, verstoßen sie gegen §§ 33 ff. WpHG. Dies gilt auch, wenn eine Mitteilung rechtzeitig erfolgt, aber nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und korrigiert werden muss.

Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Für juristische Personen beträgt das Höchstmaß der Geldbuße maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 15. Oktober 2026 eine Geldbuße in Höhe von 320.000 Euro gegen die Nomura Holdings Inc. festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Satz 1, § 34 Absatz 1 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 1, § 39 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Nomura Holdings Inc. hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Related

Search Nomura Holdings Inc. in the ESMA sanctions register →

EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.

Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.

📋 Track EU financial regulation continuously

Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.

14-day free trial. No credit card required.