Eckert & Ziegler SE: Bafin leitet Prüfung für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht ein

Investigation Regulatory Reporting
Entity
Eckert & Ziegler SE
Published
22 Jul 2026
Incident Period
2024
Decision date
15 Jul 2026
Final
–
Penalty
–
Legal Section
§ 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Der Finanzaufsicht Bafin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Eckert & Ziegler SE gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 15.07.2026 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Eckert & Ziegler SE zum 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.

Die Prüfung hat die Bafin eingeleitet, weil ihr konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Unternehmen die oberste beherrschende Partei unzutreffend angegeben und die Abspaltung der Pentixapharm AG fälschlicherweise erfolgsneutral bilanziert hat.

Hintergrund

Als oberste beherrschende Partei ist eine Partei anzugeben, wenn sie unter anderem die Verfügungsgewalt über das rechnungslegende Unternehmen innehat. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie über die Fähigkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu lenken.

Im Rahmen der Abspaltung einer Gesellschaft vorgenommene Sachausschüttungen an die Eigentümer der Gesellschaft dürfen nur dann erfolgsneutral bilanziert werden, wenn der Sachwert vor und nach der Ausschüttung der Verfügungsgewalt derselben Partei unterliegt. Der Sachwert kann dabei auch aus den Anteilen an einer Gesellschaft bestehen.

Hat die Bafin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der Bafin durch. Die Bafin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG).


Maßnahme

Eckert & Ziegler SE: Bilanzkontrolle des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts

Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 15.07.2026 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Eckert & Ziegler SE des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 15.07.2026 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.

Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass entgegen der Annahme der Eckert & Ziegler SE der Aufsichtsratsvorsitzende der Eckert & Ziegler SE keine Verfügungsgewalt über die Gesellschaft innehatte und folglich

dieser nicht als oberste beherrschende Partei der Eckert & Ziegler SE hätte ausgewiesen werden dürfen und

die im Rahmen der Abspaltung der Pentixapharm AG vorgenommene erfolgsneutrale Ausbuchung der Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft fehlerhaft war.

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