Zalando SE: Bafin macht Fehler im Konzernabschluss bekannt
- Entity
- Zalando SE
- Published
- 21 Jul 2026
- Incident Period
- 2025
- Decision date
- –
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht Bafin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Zalando SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 fehlerhaft ist.
Die Zalando SE hat im Geschäftsjahr 2025 Anteile der ABOUT YOU Holding SE von einem nahestehenden Unternehmen zu einem Kaufpreis i. H. v. 251,8 Mio. Euro erworben. Bei diesem handelte es sich um ein Unternehmen, das durch ein Mitglied des Aufsichtsrats von Zalando beherrscht wird. Solche Transaktionen müssen Unternehmen transparent machen. Die dazu erforderlichen Angaben fehlten jedoch im Anhang des Konzernabschlusses.
Rechtsgrundlagen der Bafin
Die Bafin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die Bafin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz informiert den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stärkt so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.
Maßnahme
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 der Zalando SE, Berlin, gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG.
Im Konzernanhang fehlen Angaben dazu, dass die Zalando SE im Geschäftsjahr 2025 Anteile der ABOUT YOU Holding SE von einem nahestehenden Unternehmen, bei welchem es sich um ein durch ein Mitglied des Aufsichtsrats beherrschtes Unternehmen handelt, zu einem Kaufpreis i. H. v. 251,8 Mio. Euro erworben hat.
Dies verstößt gegen IAS 24.18 i. V. m. IAS 24.9 (b) (vi), (a) (iii), wonach bei Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen mindestens Angaben zur Art der Beziehung zu dem nahestehenden Unternehmen sowie Informationen über diese Geschäftsvorfälle und deren Höhe im Konzernanhang darzulegen sind.
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