Jungheinrich Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der Bafin für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum 30.06.2025 und den zugehörigen Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2025
- Entity
- Jungheinrich Aktiengesellschaft
- Published
- 21 Jul 2026
- Incident Period
- 2025
- Decision date
- 13 Jul 2026
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- § 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Der Finanzaufsicht Bafin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Jungheinrich Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 13.07.2026 eine Prüfung des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum 30.06.2025 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2025 eingeleitet.
Die Bafin hat die Prüfung eingeleitet, da die Bewertung von Vermögenswerten (insbesondere Mietgeräte und Vorräte) im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Geschäfts in Russland möglicherweise fehlerhaft ist.
Da die Bafin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.
Rechtsgrundlagen der Bafin
Hat die Bafin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der Bafin durch.
Die Bafin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG).
Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die Bafin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.
Maßnahme
Jungheinrich Aktiengesellschaft: Bilanzkontrolle des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum 30.06.2025 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025
Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 13.07.2026 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Jungheinrich AG für den veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum 30.06.2025 und den zugehörigen Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 13.07.2026 eine Prüfung des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum 30.06.2025 und des zugehörigen Zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025 der Jungheinrich AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.
Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der geplanten Veräußerung des Geschäfts in Russland die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte, insbesondere die
Mietgeräte und
Vorräte
im verkürzten Abschluss zum 30.06.2025 fehlerhaft ist. Die Veräußerungsabsicht könnte zu einem Wertminderungsbedarf geführt haben, ohne dessen Berücksichtigung insbesondere die Mietgeräte und Vorräte zu hoch bewertet worden sein könnten.
Source
Related
EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.
Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.
📋 Track EU financial regulation continuously
Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.
14-day free trial. No credit card required.