TeamViewer SE: Bafin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
TeamViewer SE
Published
20 Jul 2026
Incident Period
–
Decision date
16 Jul 2026
Final
4 Aug 2026
Penalty
€240,000
Legal Section
–
Sanctioning statute
–
Substantive law
Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 16. Juli 2026 eine Geldbuße in Höhe von 240.000 Euro gegen die TeamViewer SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) verstoßen. Die Tatsache, dass die TeamViewer SE Opfer eines Cyberangriffs wurde, hätte das Unternehmen unverzüglich als Insiderinformation transparent machen müssen.

Zum Hintergrund:

Unternehmen wie die TeamViewer SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Sie müssen also Insiderinformationen sofort veröffentlichen. Unter Insiderinformationen versteht man nicht öffentlich bekannte, präzise Informationen, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. Auf die TeamViewer SE war ein Cyberangriff verübt worden. Bei der Information über den Cyberangriff handelte es sich - insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass die TeamViewer SE ein Softwareunternehmen ist - um eine Insiderinformation.

Verankert ist die Ad-hoc-Publizitätspflicht in der MAR. Dass Insiderinformationen sofort veröffentlicht werden, ist aus mehreren Gründen wichtig: Es soll verhindert werden, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Vorteile verschaffen. Und es soll dafür gesorgt werden, dass Anlegerinnen und Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden.

Wenn ein Unternehmen eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht, verstößt es gegen die MAR, konkret gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 16. Juli 2026 eine Geldbuße in Höhe von 240.000 Euro gegen die TeamViewer SE festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) zugrunde. Die TeamViewer SE hatte eine Insiderinformation nicht bekanntgemacht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (04.08.2026):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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