Dermapharm Holding SE: Bafin leitet Prüfung des Konzernabschlusses 2025 und des zugehörigen Lageberichts ein
- Entity
- Dermapharm Holding SE
- Published
- 17 Jul 2026
- Incident Period
- 2025
- Decision date
- 14 Jul 2026
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- § 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Der Finanzaufsicht Bafin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Dermapharm Holding SE gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 14. Juli 2026 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.
Die Prüfung hat die Bafin eingeleitet, da die bilanzielle Abbildung einer Forderung einschließlich darauf erfasster Zinsansprüche in Höhe von 63,2 Mio. Euro möglicherweise fehlerhaft ist. Zudem liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Geschäftsvorfälle mit einem nahestehenden Unternehmen unzureichend erläutert wurden.
Da die Bafin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.
Rechtsgrundlagen der Bafin
Hat die Bafin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der Bafin durch.
Die Bafin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG).
Mit der Bekanntmachung der Prüfungseinleitung schafft die Bafin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.
Maßnahme
Dermapharm Holding SE: Bilanzkontrolle des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2025 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025
Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 14. Juli 2026 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Dermapharm Holding SE für den gebilligten Konzernabschluss zum 31.12.2025 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Juli 2026 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2025 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 der Dermapharm Holding SE gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.
Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass
auf eine Forderung einschließlich darauf erfasster Zinsansprüche in Höhe von 63,2 Millionen Euro eine gebotene Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste nicht erfasst wurde, und
die Angaben zu Geschäftsvorfällen mit einem nahestehenden Unternehmen in Höhe von 70,4 Mio. Euro nicht hinreichend erläutert wurden.
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