Mutares SE & Co. KGaA: Bafin macht Fehler im Jahresabschluss bekannt
- Entity
- Mutares SE & Co. KGaA
- Published
- 30 Jun 2026
- Incident Period
- 2023
- Decision date
- –
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht Bafin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Jahresabschluss der Mutares SE & Co. KGaA zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unterblieb für die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen von insgesamt 328 Millionen Euro ein Vermerk, dass ein Teil dieser Forderungen in Höhe von 202 Millionen Euro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist. Der Vermerk zur Restlaufzeit von Forderungen soll einen besseren Einblick in die kurzfristige Liquiditätslage des Unternehmens ermöglichen. Er ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei den verbundenen Unternehmen handelt es sich um Beteiligungen an anderen Gesellschaften, hier also um Private-Equity -Investitionen.
Die Prüfung ist hiermit beendet.
Rechtsgrundlagen der Bafin
Die Bafin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die Bafin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz informiert den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stärkt so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.
Maßnahme
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Mutares SE & Co. KGaA, München, gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG.
Das Unternehmen hat es unterlassen, bei den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen (328 Millionen Euro) den Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (202 Millionen Euro) zu vermerken.
Dies verstößt gegen § 268 Absatz 4 Satz 1 HGB, wonach der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten, hierzu gehören nach § 266 Absatz 2 HGB auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen, zu vermerken ist.
Zum Abschlussstichtag war mit einer Rückzahlung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Umfang von 202 Millionen Euro bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise erst nach einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zu rechnen. Gleichwohl vermerkte das Unternehmen diesen Betrag in der Bilanz nicht. Auch im Anhang wurde hierzu keine betragsmäßige Angabe gemacht.
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