Zalando SE: Bafin leitet Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des zugehörigen Lageberichts ein

Investigation Regulatory Reporting
Entity
Zalando SE
Published
26 Jun 2026
Incident Period
2025
Decision date
19 Jun 2026
Final
–
Penalty
–
Legal Section
§ 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Der Finanzaufsicht Bafin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Zalando SE gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 19. Juni 2026 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.

Die Bafin hat die Prüfung eingeleitet, da im Anhang des Konzernabschlusses Angaben zu einer Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Rahmen des Erwerbs der ABOUT YOU Holding SE möglicherweise fehlerhaft unterlassen wurden.

Da die Bafin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.

Rechtsgrundlagen der Bafin

Hat die Bafin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der Bafin durch.

Die Bafin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG).

Mit der Bekanntmachung der Prüfungseinleitung schafft die Bafin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.


Maßnahme

Zalando SE: Bilanzkontrolle des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025

Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 19. Juni 2026 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Zalando SE für den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 19. Juni 2026 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 der Zalando SE gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.

Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Anhang des Konzernabschlusses Angaben zu einer Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Rahmen des Erwerbs der ABOUT YOU Holding SE fehlerhaft unterlassen wurden.

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