Resolution Capital Limited: Bafin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
Resolution Capital Limited
Published
11 Jun 2026
Incident Period
–
Decision date
27 May 2026
Final
26 Jun 2026
Penalty
€80,000
Legal Section
§ 130 Abs. 1 OWiG
Sanctioning statute
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 27. Mai 2026 eine Geldbuße in Höhe von 80.000 Euro gegen die Resolution Capital Limited festgesetzt. Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Resolution Capital Limited hatte im November 2025 eine Stimmrechtsmitteilung nicht rechtzeitig übermittelt.

Zum Hintergrund:

Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der Bafin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte erreichen.

Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz am Kapitalmarkt. Dadurch soll die Attraktivität des EU -Finanzplatzes im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des EU -Aktienmarkts gestärkt werden.

Teilen Meldepflichtige dem Emittenten und der Bafin nicht rechtzeitig mit, wenn sie mit ihren Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten bzw. erreichen, verstoßen sie gegen §§ 33 ff. WpHG. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden, die sich entweder auf jeden einzelnen Verstoß oder auf eine Aufsichtspflichtverletzung bezieht. Für juristische Personen beträgt das Höchstmaß der Geldbuße maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes. Im vorliegenden Fall wurde eine Aufsichtspflichtverletzung geahndet. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte, um Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 27. Mai 2026 eine Geldbuße in Höhe von 80.000 Euro gegen die Resolution Capital Limited festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Resolution Capital Limited hatte eine Stimmrechtsmitteilung nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (26.06.2026):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Related

Search Resolution Capital Limited in the ESMA sanctions register →

EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.

Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.

📋 Track EU financial regulation continuously

Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.

14-day free trial. No credit card required.