Wild Bunch AG: Bafin setzt Geldbuße fest
- Entity
- Wild Bunch AG
- Published
- 29 Apr 2026
- Incident Period
- 2024
- Decision date
- 13 Apr 2026
- Final
- –
- Penalty
- €300,000
- Legal Section
- § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 13. April 2026 eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro gegen die Wild Bunch AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die Wild Bunch AG hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Zum Hintergrund:
Finanzberichte enthalten u.a. Informationen über die wirtschaftliche Gesamtsituation eines Unternehmens (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) und geben Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.
Unternehmen wie die Wild Bunch AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für die ersten sechs Monate jedes Geschäftsjahres einen Halbjahresfinanzbericht erstellen und spätestens drei Monate nach Ablauf dieses Zeitraums veröffentlichen. Eine verspätete Veröffentlichung ist nicht zulässig, und das Gesetz sieht auch keine Ausnahmen oder Befreiungen von dieser Pflicht vor.
Wenn das Unternehmen Halbjahresfinanzberichte nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das WpHG. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
Maßnahme
Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 13. April 2026 eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro gegen die Wild Bunch AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Wild Bunch AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (08.05.2026):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Source
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