Smart IT Global Limited: Bafin untersagt das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen

Prohibition Regulatory Reporting
Entity
Smart IT Global Limited
Published
16 Apr 2026
Incident Period
–
Decision date
9 Apr 2026
Final
1 Sept 2026
Penalty
–
Legal Section
–
Sanctioning statute
–
Substantive law
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Die Finanzaufsicht Bafin hat der Smart IT Global Limited am 9. April 2026 das öffentliche Angebot mehrerer Vermögensanlagen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Die Untersagungen beziehen sich auf zwei Formen partiarischer Darlehen (Produktbezeichnungen „smart IT World“ und „smart IT Sprinter“) sowie eine sonstige Anlage, bei der für die zeitweise Überlassung von Geld ein vermögenswerter Barausgleich in Aussicht gestellt wird (Produktbezeichnung „smart IT Origin“). Die betreffenden Vermögensanlagen dürfen nicht zum Erwerb in Deutschland angeboten werden.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Die Untersagungen erfolgten, weil die Smart IT Global Limited vor Beginn des öffentlichen Angebots der Vermögensanlagen jeweils keinen von der Bafin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat.

Hintergrund:

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der Bafin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die Bafin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der Bafin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Aktualisierung: 11.05.2026

Die Smart IT Global Limited hat am 7. Mai 2026 Widerspruch gegen die Untersagungen eingelegt.

Aktualisierung: 01.09.2026

Die Smart IT Global Limited hat am 14. Juli 2026 den Widerspruch zurückgenommen. Die Untersagungen sind damit bestandskräftig.

Hinweis

Die Bafin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann die Bafin Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die Bafin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E - Mail -Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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