Barclays PLC: Bafin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
Barclays PLC
Published
27 Mar 2026
Incident Period
–
Decision date
10 Mar 2026
Final
–
Penalty
€1,650,000
Legal Section
§ 130 Abs. 1 OWiG
Sanctioning statute
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 10. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC festgesetzt. Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Barclays PLC hatte in 26 Fällen zwischen Juni 2022 und einschließlich März 2023 Stimmrechtsmitteilungen bezogen auf denselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt.

Zum Hintergrund:

Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der Bafin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte erreichen.

Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz am Kapitalmarkt. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.

Teilen Meldepflichtige dem Emittenten und der Bafin nicht rechtzeitig mit, wenn sie mit ihren Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten bzw. erreichen, verstoßen sie gegen §§ 33 ff. WpHG. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden, die sich entweder auf jeden einzelnen Verstoß oder auf eine Aufsichtspflichtverletzung bezieht. Für juristische Personen beträgt das Höchstmaß der Geldbuße maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes. Im vorliegenden Fall wurde eine Aufsichtspflichtverletzung geahndet. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte, um die Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 10. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Satz 1, § 34 Absatz 1 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 39 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Barclays PLC hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (09.04.2026):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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