a.i.s. AG: Bafin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
a.i.s. AG
Published
23 Mar 2026
Incident Period
2025
Decision date
3 Mar 2026
Final
–
Penalty
€25,000
Legal Section
§ 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 3. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro gegen die a.i.s. AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die a.i.s. AG hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 nicht veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte enthalten u.a. Informationen über die wirtschaftliche Gesamtsituation eines Unternehmens (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) und geben Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die a.i.s. AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums einen Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.

Halbjahresfinanzberichte müssen bestimmte gesetzlich vorgesehene Mindestbestandteile enthalten. Fehlt auch nur einer dieser Mindestbestandteile, bewertet die Bafin dies als eine Nichtveröffentlichung des Berichts.

Wenn das Unternehmen Halbjahresfinanzberichte nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das WpHG. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 3. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro gegen die a.i.s. AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die a.i.s. AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (25.03.2026):

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

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