aap Implantate AG: Bafin setzt Geldbuße fest
- Entity
- aap Implantate AG
- Published
- 18 Mar 2026
- Incident Period
- 2024
- Decision date
- 3 Mar 2026
- Final
- 31 Mar 2026
- Penalty
- €158,000
- Legal Section
- § 115 Abs. 1 Satz 2 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 3. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 158.000 Euro gegen die aap Implantate AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen eine Pflicht des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die aap Implantate AG hatte nicht mittels Hinweisbekanntmachung darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 öffentlich zugänglich war.
Unternehmen müssen mit einer sogenannten Hinweisbekanntmachung darauf hinweisen, wann und wo sie ihre Finanzberichte im Internet veröffentlichen. Die Hinweisbekanntmachung dient dazu, allen Interessenten eine zeitgleiche Kenntnisnahme der Finanzberichte zu ermöglichen.
Zum Hintergrund:
Finanzberichte enthalten u.a. Informationen über die wirtschaftliche Gesamtsituation eines Unternehmens (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) und geben Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die aap Implantate AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Halbjahresfinanzberichte im Internet – zusätzlich zur Offenlegung im Unternehmensregister – veröffentlichen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung ist spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums sowie vor dem Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen.
Wenn das Unternehmen keine Hinweisbekanntmachung veröffentlicht, verstößt es gegen das WpHG. Die Bafin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
Maßnahme
Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 3. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 158.000 Euro gegen die aap Implantate AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die aap Implantate AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (31.03.2026):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Source
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