Luana Energieversorgung Deutschland GmbH: Drohender Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen

Warning
Entity
Luana Energieversorgung Deutschland GmbH
Published
4 Feb 2026
Incident Period
–
Decision date
–
Final
–
Penalty
–
Legal Section
§ 11a Abs. 1 VermAnlG
Sanctioning statute
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Substantive law
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist die drohende Zahlungsfähigkeit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH aufgrund der vorläufigen Insolvenz der Luana AG, die größter Schuldner der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH ist.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.


Maßnahme

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

1. Betreff:

Möglicher Zahlungsausfall aufgrund des Insolvenzantrages über das Vermögen der Luana AG, welcher maßgeblichen Einfluss auf die Zins- und Kapitalrückführung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH hat.

2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:

Emittentin: Luana Energieversorgung Deutschland GmbH

An der Alster 47, 20099 Hamburg

Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2024 im Handelsregister publiziert.

Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 16.09.2024 im Handelsregister publiziert.

3. Bezeichnung der Vermögensanlagen sowie Datum der Aufstellung und Datum der Veröffentlichung der Verkaufsprospekte:

Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 5

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 10.10.2019

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 18.10.2019

Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 7

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 14.07.2020

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 29.07.2020

Bezeichnung der Vermögensanlage: Energieversorgung Deutschland

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 27.07.2021

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 04.08.2021

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Über das Vermögen der Luana AG wurde ein Insolvenzantrag gestellt.

Zwischen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH und der Luana AG bestehen wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beziehungen. Die Luana AG ist ein verbundenes Unternehmen im weiteren Sinne und hat über Konzerndarlehen die Projektentwicklung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH umgesetzt und ist größter Schuldner der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH. Aufgrund der vorläufigen Insolvenz der Luana AG besteht das erhöhte Risiko, dass ein Forderungsausfall eintritt und die Zahlungsfähigkeit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH in Bezug auf Zins- und Kapitalrückzahlungen der Vermögensanlagen stark gefährdet ist.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:

Die Luana AG hat am 23.12.2025 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht eingereicht.

6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

Siehe bereits unter Ziffer 4.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

Siehe bereits unter Ziff. 4.

8. Hinweis:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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