Luana Energieversorgung Deutschland GmbH: Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner der Emittentin

Financial reporting error
Entity
Luana Energieversorgung Deutschland GmbH
Published
16 Oct 2025
Incident Period
–
Decision date
–
Final
–
Penalty
–
Legal Section
§ 11a Abs. 1 VermAnlG
Sanctioning statute
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Substantive law
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

Grund ist der Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen seit dem 22.01.2025 aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner der Emittentin.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.


Maßnahme

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

1. Betreff:

Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner der Emittentin

2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:

Emittentin: Luana Energieversorgung Deutschland GmbH

Anschrift: An der Alster 47, 20099 Hamburg

Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2024 im Handelsregister publiziert.

Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 16.09.2024 im Handelsregister publiziert.

3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:

Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 5

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 10.10.2019

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 18.10.2019

Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 7

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 14.07.2020

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 29.07.2020

Bezeichnung der Vermögensanlage: Energieversorgung Deutschland

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 27.07.2021

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 04.08.2021

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Die Emittentin befindet sich seit dem 22.01.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und seit dem 23.04.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland.

Die von den Vermögensanlagen finanzierten Energiezentralen basieren auf Erdgas. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine trat eine erhebliche Gasknappheit ein, die einerseits zu drastischen Preissteigerungen führte und andererseits durch regulatorische Maßnahmen (u.a. Gebäudeenergiegesetz) den Fortgang geplanter Projekte faktisch verhinderte. Hinzu kam, dass Projektentwickler ihre Bauvorhaben stoppten oder aufgaben, während zahlreiche Betreiber insolvent wurden. Auch die Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken brachen ein. Weiter gibt es offene Forderungen aus einem Kundenprojekt, das wir als Projektentwickler begleitet haben.

Vor diesem Hintergrund können vertragsgemäße Zinszahlungen ab dem 31.12.2024 für die Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und die vertragsgemäßen Zinsenzahlungen ab dem 31.03.2025 für die Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland nicht fristgerecht geleistet werden.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:

Da bis zum 31.12.2024 keine größeren Forderungseingänge zu verzeichnen waren, kann die Emittentin die fälligen Zinszahlungen nicht leisten.

6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

Siehe bereits unter Ziff. 4.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

8. Hinweis:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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