capsensixx AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
capsensixx AG
Published
15 Oct 2025
Incident Period
–
Decision date
1 Oct 2025
Final
–
Penalty
€15,000
Legal Section
§ 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die capsensixx AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte eine Veröffentlichung über den Erwerb eigener Aktien nicht rechtzeitig vorgenommen.

Zum Hintergrund:

Unternehmen wie die capsensixx AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere emittieren, sind dazu verpflichtet, innerhalb von vier Handelstagen eine Veröffentlichung vorzunehmen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf eigene Aktien berühren.

Die Veröffentlichungspflicht hinsichtlich eigener Aktien dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.

Nimmt ein Unternehmen eine Veröffentlichung nicht rechtzeitig vor, verstößt es gegen § 40 Absatz 1 Satz 2 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt für juristische Personen maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Aktualisierung (01.09.2026):

Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 9. Juni 2026 gegen die capsensixx AG nach Erörterung der Sach- und Rechtslage eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro festgesetzt.

Das Urteil ist rechtskräftig.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. Oktober 2025 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die capsensixx AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 40 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die capsensixx AG hatte eine Schwellenberührung in Bezug auf eigene Aktien nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Das Unternehmen hat am 8. Oktober 2025 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

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