Gerresheimer Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der BaFin für den Konzernabschluss zum 30. November 2024 und den zugehörigen Lagebericht
- Entity
- Gerresheimer Aktiengesellschaft
- Published
- 24 Sept 2025
- Incident Period
- 2024
- Decision date
- 18 Sept 2025
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- § 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gerresheimer Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 18. September 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Gerresheimer AG zum Stichtag 30. November 2024 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.
Die Prüfung wurde eingeleitet, weil das Unternehmen möglicherweise Umsatzerlöse für einige Verträge mit Kunden erfasst hat, obwohl die Umsätze noch nicht realisiert waren.
Da die BaFin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.
Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) kann die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren.
Mit der Bekanntmachung einer Prüfungseinleitung macht die BaFin die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle transparent. Das bedeutet aber nicht, dass eine Rechnungslegung fehlerhaft ist oder dies voraussichtlich festgestellt wird.
Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen von Bilanzkontrollverfahren beinhaltet die Aufsichtsmitteilung der BaFin.
Maßnahme
Gerresheimer AG: Bilanzkontrolle des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024
Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 18. September 2025 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024 der Gerresheimer AG (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 18. September 2025 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 30. November 2024 der Gerresheimer AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.
Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass für einige Verträge mit Kunden über die Lieferung von Gütern entgegen IFRS 15.31 ein Umsatz erfasst wurde, ohne dass die Verfügungsgewalt über das zu liefernde Gut auf den Kunden übergegangen war. Dadurch könnten die Umsatzerlöse und die Forderungen im Konzernabschluss zum 30. November 2024 zu hoch ausgewiesen sein. Die Umsatzkosten könnten aus dem gleichen Grund zu hoch und die Vorräte zu niedrig angesetzt sein. Da Umsatzerlöse und Umsatzkosten schließlich sowohl in die Adjusted EBITDA als auch in die Adjusted EPS eingehen, könnten auch diese in unzutreffender Höhe ausgewiesen sein.
Source
Related
EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.
Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.
📋 Track EU financial regulation continuously
Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.
14-day free trial. No credit card required.