Biofrontera AG: Prüfungseinleitung der BaFin für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht

Investigation Regulatory Reporting
Entity
Biofrontera AG
Published
16 Sept 2025
Incident Period
2024
Decision date
11 Sept 2025
Final
–
Penalty
–
Legal Section
§ 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Biofrontera Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 11. September 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Biofrontera Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.

Die BaFin hat die Prüfung eingeleitet, da die Bilanzierung von latenten Steuern sowie die im Lagebericht dargestellte Prognoseabweichung möglicherweise fehlerhaft sind.

Da die BaFin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.

Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) kann die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle.


Maßnahme

Biofrontera AG: Bilanzkontrolle des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2024

Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 11. September 2025 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Biofrontera AG für den offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 11. September 2025 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts der Biofrontera AG zum 31. Dezember 2024 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG eingeleitet.

Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge möglicherweise nicht voll werthaltig sind;

latente Steuern auf sog. Outside Basis Differences möglicherweise nicht oder fehlerhaft bilanziert wurden;

der Prognose-Ist-Vergleich der erzielten Ergebnisse mit den in der Vorperiode berichteten Prognosen im Wirtschaftsbericht des zusammengefassten Konzernlageberichts möglicherweise fehlerhaft ist.

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