Mutares SE & Co. KGaA: Prüfungseinleitung der BaFin für den Jahresabschluss 2023 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht
- Entity
- Mutares SE & Co. KGaA
- Published
- 1 Aug 2025
- Incident Period
- 2023
- Decision date
- 23 Jul 2025
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- § 107 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Mutares SE & Co. KGaA gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 23. Juli 2025 eine Prüfung des Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.
Die Prüfung wurde eingeleitet, da Angaben zur Restlaufzeit von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen möglicherweise fehlerhaft sind. In der Bilanz ist in diesem Zusammenhang der Betrag der Forderungen, mit deren Ausgleich in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr ab dem Bilanzstichtag zu rechnen ist, zu vermerken.
Zudem sind Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung im zusammengefassten Lagebericht möglicherweise unvollständig. Die Lageberichterstattung hat insofern eine Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu enthalten.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.
Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.
Mit der Bekanntmachung der Prüfungseinleitung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.
Da die BaFin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren (§ 109 Absatz 3 Satz 2 WpHG). Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.
Maßnahme
Mutares SE & Co. KGaA: Bilanzkontrolle des offengelegten Jahresabschlusses und des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2023
Bekanntmachung der Einleitung einer Prüfung vom 23. Juli 2025 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Mutares SE & Co. KGaA für den offengelegten Jahresabschluss und den zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG am 23. Juli 2025 eine Prüfung des offengelegten Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts eingeleitet.
Grund für die Einleitung der Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass
a. Angaben zur Restlaufzeit von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen fehlerhaft sein könnten und
b. Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht unvollständig sein könnten.
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