ROY Asset Holding SE: BaFin setzt Geldbuße fest

Financial reporting error Regulatory Reporting
Entity
ROY Asset Holding SE
Published
8 Jul 2025
Incident Period
2024
Decision date
27 Jun 2025
Final
18 Jul 2025
Penalty
€250,000
Legal Section
–
Sanctioning statute
–
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Zum Hintergrund

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die ROY Asset Holding SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, haben für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser Bericht muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht und für alle zugänglich gemacht werden.

Wenn das Unternehmen den Halbjahresfinanzbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ROY Asset Holding SE hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (18.07.2025):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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