Vivanco Gruppe AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
Vivanco Gruppe AG
Published
26 Jun 2025
Incident Period
2024
Decision date
12 Jun 2025
Final
10 Jul 2025
Penalty
€64,000
Legal Section
§ 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 64.000 Euro gegen die Vivanco Gruppe AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die Vivanco Gruppe AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, haben für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser Bericht muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht und für alle zugänglich gemacht werden.

Wenn das Unternehmen den Halbjahresfinanzbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 64.000 Euro gegen die Vivanco Gruppe AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Vivanco Gruppe AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung 10.07.2025:

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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