Donner & Reuschel Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest
- Entity
- Donner & Reuschel Aktiengesellschaft
- Published
- 6 Jun 2025
- Incident Period
- 2021
- Decision date
- 14 May 2025
- Final
- –
- Penalty
- €110,000
- Legal Section
- § 80 Abs. 10 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Donner & Reuschel Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2021 die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarktes eines selbst konzipierten Finanzinstrumentes nicht vorgenommen und damit gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
Zum Hintergrund:
Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen die von ihnen angebotenen oder vermarkteten Finanzinstrumente in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüfen, ob es Änderungen an dem zuvor bestimmten Zielmarkt gegeben hat. Zu dieser Überprüfung gehört beispielsweise die Frage, ob die Annahmen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens zu den Bedürfnissen und Zielen der Endkunden noch zu den aktuellen Bedingungen des Zielmarktes passen. Das ist in § 80 Absatz 10 Satz 1 WpHG geregelt.
Wenn das Unternehmen gegen diese Überprüfungspflichten des WpHG verstößt, kann die BaFin dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt jeweils maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes.
Maßnahme
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Donner & Reuschel Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 80 Absatz 10 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die Donner & Reuschel Aktiengesellschaft hatte ein von ihm angebotenes Finanzinstrument nicht regelmäßig überprüft und dabei nicht alle Ereignisse berücksichtigt, die wesentlichen Einfluss auf das potentielle Risiko für den bestimmten Zielmarkt haben könnten.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Source
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