publity AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
publity AG
Published
5 Jun 2025
Incident Period
2020
Decision date
14 May 2025
Final
–
Penalty
€10,000
Legal Section
–
Sanctioning statute
–
Substantive law
–
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die publity AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2020 ohne eine vorherige Veröffentlichung eines Prospekts Wertpapiere öffentlich angeboten und damit gegen die Pflichten der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt- VO) verstoßen.

Zum Hintergrund

Zur Wahrung des Anlegerschutzes darf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erst dann erfolgen, wenn vorab ein von der Bundesanstalt geprüfter und gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht worden ist. Anhand des Wertpapierprospekts sollen die Anleger eine sachgerechte Investitionsentscheidung treffen können, so dass darin alle wichtigen Informationen über das Wertpapier und seinen Emittenten enthalten sein müssen. Die Nichtveröffentlichung eines Prospekts im Rahmen eines öffentlichen Angebots von Wertpapieren läuft diesem Sinn und Zweck erheblich zuwider.

Wenn das Unternehmen Wertpapiere öffentlich anbietet ohne vorher einen Prospekt veröffentlicht zu haben, verstößt es gegen Artikel 3 Absatz 1 Prospekt- VO. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die publity AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt- VO) zugrunde. Die publity AG hatte ohne eine vorherige Veröffentlichung eines Prospekts Wertpapiere öffentlich angeboten.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Related

Search publity AG in the ESMA sanctions register →

EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.

Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.

📋 Track EU financial regulation continuously

Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.

14-day free trial. No credit card required.