NAKIKI SE: BaFin droht Zwangsgelder an
- Entity
- NAKIKI SE
- Published
- 12 Dec 2024
- Incident Period
- 2024
- Decision date
- 5 Dec 2024
- Final
- 14 Jan 2025
- Penalty
- €45,000
- Legal Section
- § 124 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der NAKIKI SE am 5. Dezember 2024 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Für den Fall, dass das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommt, hat die BaFin Zwangsgelder in Höhe von 45.000 Euro angedroht.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung (14.01.2025):
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten
Unternehmen, wie die NAKIKI SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Das WpHG verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.
Die NAKIKI SE hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keinen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht.
Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.
Maßnahme
Die BaFin hat am 5. Dezember 2024 gegenüber der NAKIKI SE die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro angedroht.
Die NAKIKI SE hat gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 Sätze 1 und 4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 verstoßen.
Source
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