ZhongDe Waste Technology AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest

Coercive fine Regulatory Reporting
Entity
ZhongDe Waste Technology AG
Published
18 Oct 2024
Incident Period
2023
Decision date
10 Oct 2024
Final
14 Nov 2024
Penalty
€55,000
Legal Section
§ 124 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 10. Oktober 2024 Zwangsgelder von 55.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt. Die BaFin hatte im Juli 2024 angeordnet, dass die Gesellschaft die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen muss. Das Unternehmen ist dieser Anordnung nicht nachgekommen.

Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten

Unternehmen, wie die ZhongDe Waste Technology AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.

Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keine Hinweisbekanntmachung zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.

Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.

Aktualisierung (14.11.2024):

Der Bescheid ist bestandskräftig.


Maßnahme

Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 10. Oktober 2024 gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 55.000 Euro festgesetzt.

Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2023 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 10. Juli 2024 angeordnet (vgl. Bekanntmachung der BaFin vom 23. Juli 2024). Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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