Wild Bunch AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Proceedings discontinued
Entity
Wild Bunch AG
Published
16 Oct 2024
Incident Period
2023
Decision date
30 Sept 2024
Final
–
Penalty
–
Legal Section
–
Sanctioning statute
–
Substantive law
–
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 30. September 2024 eine Geldbuße in Höhe von 324.000 Euro gegen die Wild Bunch AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht veröffentlicht.

Jahresfinanzberichte bzw. Halbjahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die Wild Bunch AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung).

Die Hinweisbekanntmachung beim Jahresfinanzbericht ist spätestens vier Monate bzw. im Falle des Halbjahresfinanzberichts drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums und vor den Finanzberichten zu veröffentlichen.

Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen §§ 114 ff. WpHG. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Aktualisierung (22.10.2024):

Das Unternehmen hat am 21. Oktober 2024 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (27.04. 2026):

Der Bußgeldbescheid vom 30. September 2024 wurde zurückgenommen.


Maßnahme

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 30. September 2024 eine Geldbuße in Höhe von 324.000 Euro gegen die Wild Bunch AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Wild Bunch AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (22. Oktober 2024):

Aktualisierung (27. April 2026):

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