ECHOS Holding AG: BaFin setzt Geldbuße fest
- Entity
- ECHOS Holding AG
- Published
- 27 Sept 2024
- Incident Period
- –
- Decision date
- 17 Sept 2024
- Final
- 10 Oct 2024
- Penalty
- €27,500
- Legal Section
- § 41 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. September 2024 eine Geldbuße von 27.500 Euro gegen die ECHOS Holding AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen hatte. Es hatte die Zahl der Stimmrechte, die Anteilseigner an diesem Unternehmen insgesamt halten, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (10.10.2024):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund: Stimmrechtsmitteilungspflichten
Kommt es bei Unternehmen wie der ECHOS Holding AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten, sind sie dazu verpflichtet, die Gesamtzahl der Stimmrechte innerhalb von zwei Handelstagen zu veröffentlichen.
Dies ist zwingend erforderlich, um die Anteilseigner zu entlasten: Diese können so jederzeit ihren Stimmrechtsanteil an dem Unternehmen berechnen, ohne die erforderliche Gesamtzahl der Stimmrechte selbst ermitteln zu müssen.
Wenn ein Unternehmen die Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
Maßnahme
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. September 2024 eine Geldbuße in Höhe von 27.500 Euro gegen die ECHOS Holding AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 41 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz zugrunde. Die ECHOS Holding AG hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.
Source
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