Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt: BaFin setzt Geldbußen fest
- Entity
- Anonymous
- Published
- 19 Aug 2024
- Incident Period
- –
- Decision date
- 4 Jul 2024
- Final
- –
- Penalty
- €32,000
- Legal Section
- § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. Juli 2024 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 32.000 Euro festgesetzt. Grund war, dass die natürliche Person gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen hatte. Sie hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Zum Hintergrund:
Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der BaFin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte berühren.
Für ihre Stimmrechtsmitteilung müssen Anteilseigner ein verbindliches Meldeformular nutzen. Das ist in § 12 Absatz 1 Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) geregelt.
Teilen Meldepflichtige dem Emittenten und der BaFin nicht rechtzeitig mit, wenn sie mit ihren Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten, verstoßen sie gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt gegenüber einer natürlichen Person bis zu zwei Millionen Euro.
Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.
Aktualisierung (23.08.2024):
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
Maßnahme
Bekanntmachung zu einer natürlichen Person
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. Juli 2024 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 32.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Source
Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.
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