Deutsche Bank AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss 2019

Financial reporting error Regulatory Reporting
Entity
Deutsche Bank AG
Published
16 Jul 2024
Incident Period
2019
Decision date
–
Final
–
Penalty
–
Legal Section
§ 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Stichprobenprüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Deutschen Bank AG für das Jahr 2019 fehlerhaft ist. Die Angaben zu latenten Steuern im Konzernanhang waren nicht vollständig.

Die Bank hat für ihr USA -Geschäft aktive latente Steuern von 2,076 Milliarden Euro nicht gesondert im Anhang angegeben. Die Angabe hätte sie machen müssen, weil sie über mehrere Jahre hinweg Verluste verzeichnet hatte. Zudem hätte die Bank konkret erklären müssen, warum sie davon überzeugt ist, künftig ausreichende Gewinne zu erwirtschaften. Auch das hat sie nicht getan.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern umfassen künftige Steuervorteile. Sie ergeben sich aus Unterschieden zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz und bauen sich voraussichtlich in den nachfolgenden Geschäftsjahren ab. Mit der aktiven latenten Steuer wird also ein künftiger Steuervorteil bilanziert, um damit künftig zu erwartende Steuereffekte für die Abschlussadressaten in der Gegenwart transparent zu machen.

Damit sich diese Steuervorteile tatsächlich auswirken werden, ist es erforderlich, dass ein Unternehmen in der Zukunft auch Gewinne erwirtschaftet, auf die entsprechende Steuern fällig werden.

Verzeichnete ein Unternehmen in der Vergangenheit Verluste, muss dies nach Auffassung des Standardsetzers der International Financial Reporting Standards (IFRS) besonders berücksichtigt werden. Die bisherige Unternehmensentwicklung spricht dann eher dafür, dass das Unternehmen auch künftig keine oder keine ausreichenden Gewinne erwirtschaften wird.

Will ein Unternehmen trotz einer Reihe von Verlusten in der Vergangenheit aktive latente Steuern bilanzieren, verlangt der International Accounting Standard (IAS) 12 einen entsprechenden Hinweis an die Abschlussadressaten. Das Unternehmen muss in seinem Konzernabschluss den Betrag der latenten Steuern angeben, der trotz einer solchen Verlusthistorie angesetzt wird. Außerdem hat es anzugeben, warum es überzeugt ist, künftig Gewinne zu erwirtschaften.

Die Deutsche Bank AG hat im Konzernabschluss des Jahres 2019 diese Angaben für ihr USA -Geschäft unterlassen, obwohl sie dort in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Verluste im Sinne des IAS 12 verzeichnet hatte.

Die BaFin hat mit dieser Fehlerfeststellung ein noch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eröffnetes Verfahren abgeschlossen. Die DPR hatte es als stichprobenartige Prüfung mit erheblichem Prüfungsumfang begonnen.

DPR: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. Die DPR war bis zum 31. Dezember 2021 als privatrechtliche Institution auf der ersten Stufe des seinerzeit zweistufigen Enforcement -Verfahrens für die Prüfung der Rechnungslegung zuständig. Seit dem 1. Januar 2022 nimmt die BaFin diese Aufgabe alleine wahr. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossene Prüfungen hat die BaFin von der DPR übernommen, um anschließend eine eigene Prüfung der Rechnungslegung mit hoheitlichen Mitteln durchzuführen.

IAS: International Accounting Standards. Teil der IFRS.

IFRS: International Financial Reporting Standards. Internationale Rechnungslegungsstandards. In der Europäischen Union (EU) nach Übernahme rechtsverbindlich für kapitalmarktorientierte Unternehmen.


Maßnahme

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 der Deutschen Bank AG fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz.

Im Konzernanhang zum Konzernabschluss fehlt die Angabe des Betrages von 2,076 Milliarden Euro aus dem Gesamtbetrag aktiver latenter Steuern in Höhe von 5,986 Milliarden Euro und die Angabe substanzieller Hinweise, weswegen der Betrag von 2,076 Milliarden Euro trotz des Vorliegens einer Reihe von Verlusten (Verlusthistorie) in der Steuergruppe USA in den Jahren 2017, 2018 und 2019 angesetzt worden ist.

Dies verstößt gegen International Accounting Standard (IAS) 12.24, IAS 12.31, IAS 12.35 in Verbindung mit IAS 12.82, wonach das Unternehmen für den Ansatz aktiver latenter Steuern, die mit künftigen Gewinnen verrechnet werden sollen, den Betrag des latenten Steueranspruchs anzugeben hat, wenn das gleiche Steuersubjekt in der näheren Vergangenheit eine Reihe von Verlusten aufweist. Außerdem sind die substanziellen Hinweise anzugeben, die den Ansatz aus der Sicht des Unternehmens rechtfertigen.

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