Citigroup Global Markets Europe AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Fine
Entity
Citigroup Global Markets Europe AG
Published
20 Jun 2024
Incident Period
2022
Decision date
24 May 2024
Final
–
Penalty
€12,975,000
Legal Section
§ 80 Abs. 2 Satz 3 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 24. Mai 2024 eine Geldbuße von 12.975.000 Euro gegen die Citigroup Global Markets Europe AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte.

Die Citigroup Global Markets Europe AG verfügte im Mai 2022 über keine geeigneten Systeme und Risikokontrollen, die sicherstellen, dass ihre Handelssysteme angemessenen Handelsschwellen und -obergrenzen unterliegen. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen hatte zudem nicht gewährleistet, dass die Übermittlung fehlerhafter Aufträge unterblieb. Fehlerhafte Aufträge können Marktstörungen auslösen oder zumindest dazu beitragen.

Die Citigroup Global Markets Europe AG hat ihr Überwachungs- und Verwaltungssystem für den algorithmischen Handel an die Citigroup Global Markets Limited in London ausgelagert. Unabhängig von der Auslagerung bleibt die Citigroup Global Markets Europe AG für die angemessene Ausgestaltung des Handelssystems verantwortlich. Dieses hatte einen manuellen Eingabefehler eines dort ansässigen Händlers nicht erkannt und fehlerhafte Aufträge übermittelt. Dadurch wurde eine Marktstörung verursacht.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die wie die Citigroup Global Markets Europe AG algorithmischen Handel betreiben, sind dazu verpflichtet, bestimmte Systeme und Risikokontrollen vorzuhalten. Algorithmischer Handel bedeutet, dass ein Computeralgorithmus einzelne Auftragsparameter automatisch bestimmt. Insoweit unterscheidet sich der algorithmische Handel von hochfrequenten algorithmischen Handel (Hochfrequenzhandel), bei dem Wertpapiertransaktionen ohne menschliches Eingreifen von Hochleistungscomputern ausgeführt werden. Für den Hochfrequenzhandel gelten noch weitergehende Pflichten.

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Handelssysteme belastbar sind, also über ausreichende Kapazitäten verfügen und angemessene Handelsschwellen und Handelsobergrenzen beinhalten. Ein Grund dafür ist das hohe Risiko überlasteter Handelssysteme für die Kapitalmärkte. Die Unternehmen müssen zudem dafür sorgen, dass die Übermittlung von fehlerhaften Aufträgen vermieden wird. Sie können Marktstörungen auslösen oder zumindest dazu beitragen.

Wenn ein Unternehmen im algorithmischen Handel keine Systeme und Risikokontrollen hat, die Gefahren für die Systemstabilität und Marktintegrität vermeiden, verstößt es gegen § 80 Absatz 2 Satz 3 WpHG. Die BaFin kann derartige Verstöße mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 24. Mai 2024 eine Geldbuße in Höhe von 12.975.000 Euro gegen die Citigroup Global Markets Europe AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 80 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Citigroup Global Markets Europe AG hatte als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das algorithmischen Handel betreibt, nicht über Systeme und Risikokontrollen verfügt, die sicherstellen, dass

ihre Handelssysteme angemessenen Handelsschwellen und Handelsobergrenzen unterliegen und

die Übermittlung von fehlerhaften Aufträgen vermieden wird, durch die Störungen auf dem Markt verursacht oder ein Beitrag zu solchen Störungen geleistet werden könnten.

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