ZhongDe Waste Technology AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest
- Entity
- ZhongDe Waste Technology AG
- Published
- 6 May 2024
- Incident Period
- 2022, 2023
- Decision date
- 24 Apr 2024
- Final
- 28 May 2024
- Penalty
- €141,250
- Legal Section
- § 124 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG am 24. April 2024 Zwangsgelder in Höhe von 141.250 Euro festgesetzt. Die BaFin hatte gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG im Februar 2024 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Das Unternehmen ist dieser Anordnung nicht nachgekommen.
Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung (28.05.2024):
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten
Unternehmen, wie die ZhongDe Waste Technology AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Das WpHG verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.
Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keine Hinweisbekanntmachung zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht. Zudem hat das Unternehmen weder einen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 noch eine Hinweisbekanntmachung hierzu veröffentlicht.
Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.
Maßnahme
Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 24. April 2024 gegenüber der ZhongDe Waste Technology AG Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 141.250 Euro festgesetzt.
Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 sowie aus § 115 Absatz 1 Sätze 1-4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 9. Februar 2024 angeordnet (vgl. Bekanntmachung der BaFin vom 22. Februar 2024). Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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