ZhongDe Waste Technology AG: BaFin setzt Geldbußen fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
ZhongDe Waste Technology AG
Published
4 Jan 2024
Incident Period
2021, 2022
Decision date
18 Oct 2023
Final
–
Penalty
€331,500
Legal Section
§ 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. Oktober 2023 Geldbußen in Höhe von 331.500 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 öffentlich zugänglich war. Hinzu kam, dass sie den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht zur Verfügung gestellt hatte. Sie hatte zudem nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.

Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die ZhongDe Waste Technology AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums einen Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.

Sie müssen zudem bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung ist spätestens vier Monate bzw. im Falle des Halbjahresfinanzberichts drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums sowie vor den Finanzberichten zu veröffentlichen.

Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.


Maßnahme

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. Oktober 2023 Geldbußen in Höhe von 331.500 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 sowie § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die ZhongDe Waste Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Die ZhongDe Waste Technology AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht zur Verfügung gestellt.

Die ZhongDe Waste Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.

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