Commerzbank AG: BaFin ordnet zügige Erteilung von Steuerbescheinigungen an
- Entity
- Commerzbank AG
- Published
- 3 Nov 2023
- Incident Period
- 2022
- Decision date
- 2 Nov 2023
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- –
- Sanctioning statute
- –
- Substantive law
- –
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 2. November 2023 angeordnet, dass die Commerzbank AG Jahressteuerbescheinigungen für das Jahr 2022 zügig verschickt. Dies gilt für Steuerbescheinigungen, die Kundinnen und Kunden nach diesem Datum verlangen. Die Commerzbank muss sie innerhalb von 20 Bankarbeitstagen verschicken. Die Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen, die vor dem 2. November verlangt wurden, hat das Institut mittlerweile abgearbeitet. Außerdem muss die Bank auf Anordnung der BaFin angemessene organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen ergreifen, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen.
Im Mai 2023 hatte die BaFin hierzu eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht. Darin hat sie deutlich gemacht, dass sie von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten in Deutschland erwartet, dass diese Steuerbescheinigungen spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen. Institute mit Haupt- oder Zweigniederlassung in Deutschland sind nach dem Einkommensteuergesetz verpflichtet, Steuerbescheinigungen auszustellen (§ 45a Absatz 2 EStG).
Nur wenn die Kundinnen und Kunden dieser Institute ihre Steuerbescheinigungen rechtzeitig erhalten, können sie ihren eigenen Abgabepflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen und die Daten der Steuerbescheinigung in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Dienstleistungen im besten Kundeninteresse erbringen
Institute müssen ihre Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen professionell im bestmöglichen Kundeninteresse erbringen. Das verlangt das Wertpapierhandelsgesetz (§ 63 Absatz 1 WpHG). Gegen diese Pflicht verstoßen Institute, wenn sie Steuerbescheinigungen erst nach dem 30. Juni des Folgejahres erteilen, weil sie beispielsweise keine angemessenen organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen ergriffen haben.
Die BaFin hat ihre Anordnungen gegenüber der Commerzbank getroffen, um die kollektiven Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen.
Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Commerzbank AG mit Schreiben vom 2. November 2023 angeordnet,
die nach dem 2. November 2023 von Kundinnen und Kunden ausdrücklich verlangten Jahressteuerbescheinigungen für das Jahr 2022 innerhalb von 20 Bankarbeitstagen nach dem ausdrücklichen Verlangen der Kundin bzw. des Kunden zu erteilen.
angemessene organisatorische Maßnahmen und Verfahren einzuführen, um ab dem Jahr 2024 die Erteilung der Jahressteuerbescheinigungen (erstmalig für das Jahr 2023) bis zum Ablauf des 30. Juni des Folgejahres sicherzustellen.
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