Mutares SE & Co. KGaA: BaFin setzt Geldbuße fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
Mutares SE & Co. KGaA
Published
13 Oct 2023
Incident Period
2022
Decision date
26 Sept 2023
Final
1 Nov 2023
Penalty
€153,000
Legal Section
§ 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. September 2023 eine Geldbuße in Höhe von 153.000 Euro gegen die Mutares SE & Co. KGaA festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Die Mutares SE & Co. KGaA hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (01.11.2023):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die Mutares SE & Co. KGaA, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums einen Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.

Sie müssen zudem bekanntmachen, wann und wo sie ihre Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung ist spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums sowie vor dem Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen.

Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. September 2023 eine Geldbuße in Höhe von 153.000 Euro gegen die Mutares SE & Co. KGaA festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Mutares SE & Co. KGaA hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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