Eigengeschäfte und Stimmrechte nicht rechtzeitig gemeldet: BaFin setzt Geldbußen fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
Anonymous
Published
6 Sept 2023
Incident Period
–
Decision date
3 Aug 2023
Final
4 Oct 2023
Penalty
€20,000
Legal Section
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Marktmissbrauchsverordnung (MAR), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. August 2023 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. Grund war, dass diese Person gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen hatte. Sie hatte ein Eigengeschäft nicht rechtzeitig gemeldet und Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (04.10.2023):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Eigengeschäfte von Führungskräften

Personen, die Führungsaufgaben bei Emittenten wahrnehmen, und in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind dazu verpflichtet, dem Emittenten und der BaFin eigene Geschäfte mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten des Emittenten (Eigengeschäft) innerhalb von drei Geschäftstagen nach Geschäftsabschluss zu melden. Der Emittent muss diese Meldung anschließend veröffentlichen.

Dass Eigengeschäfte sofort gemeldet und veröffentlicht werden, ist aus mehreren Gründen wichtig: Mit der Meldepflicht soll verhindert werden, dass sich meldepflichtige Personen mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Vorteile verschaffen. Die Meldepflicht leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Marktmissbrauch und insbesondere von Insidergeschäften. Denn durch die erhöhte Transparenz von Eigengeschäften von Führungskräften steigt für diese auch das Entdeckungsrisiko. Zudem bieten solche Meldungen der BaFin eine zusätzliche Möglichkeit, den Kapitalmarkt zu überwachen.

Melden Führungskräfte oder ihnen nahestehende Personen dem Emittenten und der BaFin ein Eigengeschäft nicht oder nicht rechtzeitig, verstoßen sie gegen Artikel 19 Absatz 1 MAR. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese kann gegenüber einer natürlichen Person bis zu fünfhunderttausend Euro betragen.

Stimmrechtsmitteilungspflichten

Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der BaFin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte berühren.

Für ihre Stimmrechtsmitteilung müssen Anteilseigner ein verbindliches Meldeformular nutzen. Das ist in § 12 Absatz 1 Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) geregelt.

Teilen Meldepflichtige dem Emittenten und der BaFin nicht rechtzeitig mit, wenn sie mit ihren Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten, verstoßen sie gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese kann gegenüber einer natürlichen Person bis zu zwei Millionen Euro betragen.

Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 3. August 2023 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 20.000 Euro wegen Verstößen gegen Artikel 19 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.

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