SCHNIGGE Capital Markets SE: BaFin setzt Geldbußen fest
- Entity
- SCHNIGGE Capital Markets SE
- Published
- 30 Jun 2023
- Incident Period
- 2018, 2021, 2022
- Decision date
- 23 Jun 2023
- Final
- 18 Jul 2023
- Penalty
- €51,500
- Legal Section
- § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Sanctioning statute
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Substantive law
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Juni 2023 gegen die SCHNIGGE Capital Markets SE Geldbußen in Höhe von 51.500 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2018 und 2021 gar nicht und den für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Zum Hintergrund:
Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Investoren und für private Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die SCHNIGGE Capital Markets SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen regelmäßig diese Berichte im Unternehmensregister veröffentlichen. Sie müssen zudem bekanntmachen, wann und wo sie ihre Finanzberichte über das Unternehmensregister hinaus veröffentlichen (Hinweisbekanntmachung).
Wenn das Unternehmen Finanzberichte nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Juni 2023 Geldbußen in Höhe von 51.500 Euro gegen die SCHNIGGE Capital Markets SE festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2018 und 2021 nicht zur Verfügung gestellt.
Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt..Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (18.07.2023):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Source
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