SCHNIGGE Capital Markets SE: BaFin setzt Geldbußen fest

Fine Regulatory Reporting
Entity
SCHNIGGE Capital Markets SE
Published
30 Jun 2023
Incident Period
2018, 2021, 2022
Decision date
23 Jun 2023
Final
18 Jul 2023
Penalty
€51,500
Legal Section
§ 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Juni 2023 gegen die SCHNIGGE Capital Markets SE Geldbußen in Höhe von 51.500 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2018 und 2021 gar nicht und den für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Investoren und für private Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die SCHNIGGE Capital Markets SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen regelmäßig diese Berichte im Unternehmensregister veröffentlichen. Sie müssen zudem bekanntmachen, wann und wo sie ihre Finanzberichte über das Unternehmensregister hinaus veröffentlichen (Hinweisbekanntmachung).

Wenn das Unternehmen Finanzberichte nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Juni 2023 Geldbußen in Höhe von 51.500 Euro gegen die SCHNIGGE Capital Markets SE festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2018 und 2021 nicht zur Verfügung gestellt.

Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt..Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (18.07.2023):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Related

Search SCHNIGGE Capital Markets SE in the ESMA sanctions register →

EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.

Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.

📋 Track EU financial regulation continuously

Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.

14-day free trial. No credit card required.