Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG): BaFin setzt Zwangsgelder fest

Coercive fine Regulatory Reporting
Entity
Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG)
Published
21 Jun 2023
Incident Period
2021, 2022
Decision date
7 Jun 2023
Final
20 Jul 2023
Penalty
€70,625
Legal Section
§ 124 WpHG
Sanctioning statute
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Substantive law
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Meldung

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG) am 7. Juni 2023 Zwangsgelder in Höhe von 70.625 Euro festgesetzt. Die BaFin hatte der VALENS Holding AG (heute: Defraq Ventures AG) im Februar 2023 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Das Unternehmen ist dieser Anordnung nicht nachgekommen.

Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (20.07.2023):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten

Unternehmen, wie die Defraq Ventures AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Das WpHG verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.

Die Defraq Ventures AG hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keine Hinweisbekanntmachung zu den Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht. Zudem hat das Unternehmen weder einen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 noch eine Hinweisbekanntmachung hierzu veröffentlicht.

Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.

Bekanntmachung

Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG): BaFin droht Zwangsgelder an

Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 7. Juni 2023 gegen die Defraq Ventures AG (zuvor: VALENS Holding AG) Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 70.625 Euro festgesetzt.

Die VALENS Holding AG (heute: Defraq Ventures AG) hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021 sowie aus § 115 Absatz 1 Sätze 1-4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 24. Februar 2023 angeordnet (vgl. Bekanntmachung der BaFin vom 21. März 2023). Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Der Bescheid ist bestandskräftig

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