Landesbank Berlin AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Proceedings discontinued
Entity
Landesbank Berlin AG
Published
21 Apr 2023
Incident Period
–
Decision date
4 Apr 2023
Final
–
Penalty
–
Legal Section
–
Sanctioning statute
–
Substantive law
–
Source regulator
BaFin

Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).

Original notice text (German)

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. April 2023 eine Geldbuße in Höhe von 1.000.000 Euro gegen die Landesbank Berlin AG festgesetzt. Grund war ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR). Das Unternehmen hatte Insiderinformationen unrechtmäßig offengelegt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Die Landesbank Berlin AG hat am 25. April 2023 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 7. November 2023 wurde das Verfahren gemäß § 47 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eingestellt.

Zum Hintergrund:

Insiderinformationen sind Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, die aber den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können, falls sie bekannt werden. Wer Insiderinformationen gegenüber einer anderen Person offenlegt, handelt unrechtmäßig – es sei denn, dies geschieht bei der normalen Ausübung einer Beschäftigung oder eines Berufs oder der normalen Erfüllung von Aufgaben.

Durch das Offenlegungsverbot will man die Zahl der Personen begrenzen, die Insiderinformationen erlangen. Damit soll die Gefahr des verbotenen Insiderhandels eingedämmt werden.

Von einer unrechtmäßigen Offenlegung spricht man, wenn man Personen ermöglicht, ohne wesentliche Schwierigkeiten an Insiderinformationen zu gelangen. Eine unrechtmäßige Offenlegung ist nicht zu verwechseln mit der öffentlichen Bekanntgabe einer Insiderinformation. Im Moment der Veröffentlichung verliert eine Information den Charakter einer Insiderinformation.

Wenn ein Unternehmen Insiderinformationen unrechtmäßig offenlegt, verstößt es gegen die MAR. Die BaFin kann einen solchen Verstoß mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt für juristische Personen maximal 15 Millionen Euro oder bis zu 15 Prozent des Gesamtumsatzes.

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. April 2023 eine Geldbuße in Höhe von 1.000.000 Euro gegen die Landesbank Berlin AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 14 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) zugrunde. Die Landesbank Berlin AG hatte Insiderinformationen unrechtmäßig offengelegt.

Aktualisierung (26. April 2023):

Das Unternehmen hat am 25. April 2023 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (15. November 2023):

Related

Search Landesbank Berlin AG in the ESMA sanctions register →

EU-level sanctions and enforcement actions published by ESMA and national competent authorities across the EEA.

Classifications are rule-based, not legal interpretations. Verify against the source before relying on this record.

📋 Track EU financial regulation continuously

Forseti monitors EU financial regulation and delivers personalised alerts anchored to verified official sources.

14-day free trial. No credit card required.