Mynaric AG: BaFin setzt Geldbuße fest
- Entity
- Mynaric AG
- Published
- 19 Apr 2023
- Incident Period
- –
- Decision date
- 20 Mar 2023
- Final
- –
- Penalty
- €150,000
- Legal Section
- –
- Sanctioning statute
- –
- Substantive law
- Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 20. März 2023 gegen die Mynaric AG eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) verstoßen. Es hatte eine Insiderinformation zu spät bekannt gegeben.
Der Bescheid der BaFin ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Unternehmen wie die Mynaric AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Sie müssen also Insiderinformationen sofort veröffentlichen. Darunter versteht man Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, die aber den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können, falls sie bekannt werden. Verankert ist die Ad-hoc-Publizitätspflicht in der MAR.
Dass Insiderinformationen sofort veröffentlicht werden, ist aus mehreren Gründen wichtig: Es soll verhindert werden, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Vorteile verschaffen. Und es soll dafür gesorgt werden, dass Anlegerinnen und Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden.
Wenn ein Unternehmen eine Insiderinformation nicht veröffentlicht, verstößt es gegen die MAR, konkret gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes.
Bekanntmachung
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 20. März 2023 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die Mynaric AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) zugrunde. Die Mynaric AG hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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