DEGAG WI8 GmbH: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Entity
- DEGAG WI8 GmbH
- Published
- 12 Feb 2025
- Incident Period
- –
- Decision date
- –
- Final
- –
- Penalty
- –
- Legal Section
- § 11a Abs. 1 VermAnlG
- Sanctioning statute
- Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
- Substantive law
- Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
- Source regulator
- BaFin
Structured fields are extracted automatically. A dash means the value could not be reliably extracted; the original notice below is always complete. Sanctioning statute is the law the measure is based on; Substantive law is the law whose obligations were breached — often the same, but they differ when the sanction rests on a general provision (e.g. a fine under OWiG § 130 for failing to prevent a GwG breach).
Original notice text (German)
Meldung
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der DEGAG WI8 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bekannt.
Grund ist, dass die DEGAG WI8 GmbH am 6. Februar 2025 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Hameln gestellt hat.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Maßnahme
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
1. Betreff:
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
DEGAG WI8 GmbH, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg
3. Die Bezeichnung der Vermögensanlagen, das Veröffentlichungsdatum der Verkaufsprospekte sowie das Datum der Prospektaufstellung:
Bezeichnung:
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest 8 – Mindestlaufzeit 5 Jahre, Zinssatz 6,5 % p. a.“,
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest 8 – Mindestlaufzeit 10 Jahre, Zinssatz 6,9 % p. a.“.
Datum der Aufstellung der Verkaufsprospekte:
19. September 2019
Datum der Veröffentlichung der Verkaufsprospekte:
30. September 2019
4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Emittentin hat beim Amtsgericht Hameln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Dieser Umstand hat zur Folge, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung von Zinsen und auf Rückzahlung des Anlagebetrages der Vermögensanlage erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist.
5. Das Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 06. Februar 2025 gestellt.
6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlagen unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Ziff. 4.
7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
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